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Die Operation ATALANTA

Auf Hoher See dürfen Kriegsschiffe aller Staaten ein Piratenschiff oder ein durch Piraterie erbeutetes und in der Gewalt von Piraten stehendes Schiff aufbringen, die Personen an Bord des Schiffes festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen. Dies ergibt sich sowohl aus Art. 105 des VN-Seerechtsübereinkommens von 1982 als auch aus dem Völkergewohnheitsrecht. Mit seiner Resolution 1816 (2008) vom 2. Juni 2008 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diese Befugnis auf die Küstengewässer von Somalia ausgedehnt; dies gilt für Schiffe derjenigen Staaten, die mit der Übergangsregierung von Somalia bei der Bekämpfung der Piraterie zusammenarbeiten und von ihr entsprechend der Initiative des Generalsekretärs der VN notifiziert wurden. Diese Notifizierung ist bereits für die EU-Operation als ganzes erfolgt.

Das Bundeskabinett hat am 10. Dezember 2008 beschlossen, dass sich die Bundeswehr an diesem Einsatz mit einer Fregatte beteiligen soll. Am 19. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation ATALANTA zugestimmt.

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Die Seewege sicherer machen

Somalia gehört zu den größten humanitären Krisengebieten weltweit. Aufgrund der schwierigen Sicherheitslage mussten viele Hilfsorganisationen ihre Arbeit in Somalia zuletzt stark einschränken oder ganz einstellen. Die humanitäre Hilfe durch Lieferungen des Welternährungsprogramms erfolgt überwiegend auf dem Seeweg. Der Schutz durch die Operation ATALANTA ist daher für die Versorgung der somalischen Bevölkerung mit Lebensmitteln von zentraler Bedeutung.

Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt außerdem die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien. Deutschland hat als Exportnation an sicheren Handelswegen ein besonders großes Interesse. Als Industrienation ist es gleichzeitig auf den Import von Rohstoffen angewiesen, die zu einem großen Teil auf dem Seeweg ins Land gelangen. Darüber hinaus haben zahlreiche Kreuzfahrtveranstalter diese Route in ihren Katalogen. Mehrere Tausend deutsche Touristen fahren jährlich mit Kreuzfahrtschiffen verschiedener Flaggen durch den Golf von Aden.

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Somalia bei der Piraterie-Bekämpfung helfen

Vor dem Hintergrund der eigenen Machtlosigkeit zur Bekämpfung der Piraterie hat die somalische Übergangsregierung im Februar dieses Jahres den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie gebeten. Der Sicherheitsrat forderte die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zur Piraterieabwehr auch in den Hoheitsgewässern Somalias zu ergreifen. Erst am 2. Dezember hat der VN-Sicherheitsrat durch Resolution 1846 (2008) die Ermächtigung zum Vorgehen gegen Piraterie in somalischen Hoheitsgewässern um 12 Monate bis zum 2. Dezember 2009 verlängert.

Der Rat der Europäischen Union hat zur Umsetzung dieses Auftrags am 10. November 2008 die Operation ATALANTA beschlossen. Dieser Einsatz soll am 8. Dezember 2008 beginnen und zwölf Monate dauern. Das Operations-Hauptquartier befindet sich im britischen Northwood.

Der Befehlshaber der Operation ist der britische Konteradmiral Philip Jones. Die Führung der Streitkräfte im Einsatzgebiet erfolgt von Bord eines Flaggschiffes, das als Hauptquartier der jeweiligen Führungsnation fungiert. Die Führung soll im viermonatigen Wechsel von Griechenland, Spanien und den Niederlanden gestellt werden. Zum Kommandeur der Streitkräfte im Einsatzgebiet wurde der griechische Flottillenadmiral Antonios Papaioannou ernannt.

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Auftrag der Operation

Im Rahmen der durch die EU festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völkerrechts ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA folgende Aufgaben:

  • Gewährung von Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe,
  • im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet,
  • Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, die Gefahren für maritime Tätigkeiten bergen,
  • Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, auch mit Hilfe des Einsatzes von Gewalt.

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Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten

Deutschland beteiligt sich derzeit mit einer Fregatte inklusive 2 Bordhubschraubern und einem Bordingteam.

Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den zur Führung der Operation ATALANTA gebildeten Stäben und Hauptquartieren einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit sowie - soweit erforderlich - Kräfte als Verbindungsorgane zu nationalen und internationalen Dienststellen, Behörden und Organisationen eingesetzt.

Bis zu 1.400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr können an der Operation ATALANTA eingesetzt werden.

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Stand vom: 13.01.2010

http://www.einsatz.bundeswehr.de/portal/a/einsatzbw/aktuelle_einsaetze/somalia/info_somalia