Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Operation ATALANTA
Welche rechtliche Grundlage hat die Operation ATALANTA?
Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrer Beteiligung an der EU-geführten Operation auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juli 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Am 19. Dezember 2008 hat der Deutsche Bundestag der Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Operation zugestimmt und am 17. Dezember 2009 um weitere zwölf Monate verlängert.
Wer führt die Operation ATALANTA?
Der Befehlshaber der Operation ist der britische Konteradmiral Peter Hudson. Die Führung der Streitkräfte im Einsatzgebiet erfolgt von Bord eines Flaggschiffes, das als Hauptquartier der jeweiligen Führungsnation fungiert. Die Führung soll im viermonatigen Wechsel von Griechenland, Spanien und den Niederlanden gestellt werden. Zum Kommandeur der Streitkräfte im Einsatzgebiet wurde der italienische Konteradmiral Giovanni Gumiero ernannt.
Wer führt die deutschen Soldaten der Operation ATALANTA?
Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr führt den Deutschen Anteil der Operation ATALANTA.
Kontingentführer der deutschen Soldaten vor Ort ist Fregattenkapitän Ulrich Brosowsky, Kommandant Fregatte EMDEN.
Wie viele deutsche Soldaten sind zur Zeit bei der Operation ATALANTA eingesetzt?
Zur Zeit sind circa 230 Soldatinnen und Soldaten an Bord der Fregatte EMDEN eingesetzt.
Wie unterscheidet sich die Operation ATALANTA von der Operation ENDURING FREEDOM?
Die Operation ATALANTA unterscheidet sich in Rechtsgrundlage, Mandat und Aufgaben von der Operation Enduring Freedom (OEF). OEF dient ausschließlich der Bekämpfung des internationalen Terrorismus im Zuge der Ereignisse vom 11. September 2001. ATALANTA ist eine Anti-Piraterie-Operation, welche die vor der somalischen Küste operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen soll.
Welchen Auftrag hat die Bundeswehr bei der Operation ATALANTA?
Im Rahmen der durch die EU festgelegten Einsatzregeln und nach Maßgabe des Völkerrechts ergeben sich für die Bundeswehr im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA folgende Aufgaben:
- Gewährung von Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe,
- im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet,
- Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, die Gefahren für maritime Tätigkeiten bergen,
- Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, auch mit Hilfe des Einsatzes von Gewalt.
Wo befindet sich das Einsatzgebiet der deutschen Soldaten?
Das Einsatzgebiet der Operation ATALANTA umfasst zur See ein Seegebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer. Hinzu kommt der Luftraum über diesen Seegebieten.
Angrenzende Räume und das Hoheitsgebiet anderer Staaten in der Region, können zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie Einsatzdurchführung“ mit Zustimmung des jeweiligen Staates und nach Maßgabe der mit ihm zu treffenden Vereinbarungen genutzt werden. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen.
